LG Amberg: Betreiberin von Online-Casino muss Verlust in Höhe von 148.565,31 € erstatten

München, 31.10.2023. Innerhalb von 11 Monaten verlor eine Spielerin fast 150.000 Euro in einem Online-Casino. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld erfolgreich zurückgefordert. Das Landgericht Amberg entschied am 23.10.2023, dass die beklagte Betreiberin den Verlust erstatten muss. Durch ihr Online-Glücksspielangebot verletzte sie das Glücksspielstaatsvertrag und hat daher keinen Anspruch auf das Geld.

Bis Ende Juni 2021 herrschte in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Viele Anbieter ließen sich davon jedoch nicht abschrecken und machten ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten leicht für deutsche Spieler zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte erklärt: ‚Durch ihr Angebot haben sie gegen das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen und müssen daher die Verluste der Spieler erstatten.‘

Dies war auch der Fall am LG Amberg. Die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte nahm zwischen Juni 2016 und Februar 2017 über die deutschsprachige Internetdomain der Beklagten von ihrer deutschen Wohnung aus an Online-Glücksspielen teil. Ihre Verluste summierten sich auf 148.565,31 Euro, die sie von der Glücksspielanbieterin zurückforderte.

Das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag dient dem Schutz vor Spielsucht und dem Jugendschutz. Das Gericht stellte fest, dass die Klage erfolgreich war, da das Angebot von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in diesem Zeitraum verboten war und die Beklagte gegen dieses Verbot verstieß.

„c Spieler haben daher weiterhin die Möglichkeit, Verluste zurückzufordern“ sagt Rechtsanwalt István Cocron.

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