LG Augsburg: Online-Casino muss Verlust erstatten

München, 12.10.2022. Im Online-Casino hatten zwei Spieler kein Glück und verloren 10.600 bzw. 12.500 Euro. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteilen vom 28.09.2022 in beiden Fällen entschieden, dass die Spieler ihr Geld zurückerhalten (Az.: 022 O 4152/21 und 022 4864/21). Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe, müsse sie den Spielern ihren Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.

Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde in Deutschland erst zum 1. Juli 2021 etwas aufgeweicht. Bis dahin galt jedoch ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. „Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge jedoch nichtig. Die Spieler können daher ihren Verlust zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In den Fällen vor dem LG Augsburg hatten die Spieler zwischen März 2019 und April 2021 bzw. Oktober 2019 und Januar 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 10.600 bzw. 12.500 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Malta, jedoch nicht in Deutschland. Die Spieler verlangten daher die Rückzahlung ihrer Verluste.

Das LG Augsburg gab den Klagen statt. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen. Sie habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Klägern ihren Verlust daher vollständig erstatten, entschied das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch der Kläger stehe auch nicht entgegen, dass sie mit ihrer Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben, führte das LG Augsburg weiter aus. Denn das Verbot ziele in erster Linie auf den Schutz der Verbraucher. Diese Intention werde jedoch nicht erfüllt, wenn der Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen werde und der Anbieter der Online-Glücksspiele das Geld trotz des Verbots behalten dürfe. Zudem sei nicht ersichtlich, dass den Klägern das Verbot von Online-Glücksspielen bekannt war, so das Gericht.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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