LG Dresden: Rückzahlung von 35.046,62 Euro in Glücksspiel-Fall

München, 10.07.2023. Bei Glücksspielen im Internet verlor ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte 35.046,62 Euro. Das Landgericht Dresden hat in einem Urteil vom 06.10.2023 entschieden, dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig, so das Gericht. Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren, wurden sie auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. So nahm auch der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die deutschsprachige Internetdomain der Beklagten https://lottohelden.de an Online-Glücksspielen teil. Zwischen Juni 2015 und Dezember 2021 verlor er dabei fast 35.046,62 Euro. „Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe zwar über eine Glücksspiellizenz in Malta verfügt, nicht jedoch in Deutschland. Daher habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen  Spielverträge seien somit nichtig und die Beklagte müsse den Verlust erstatten, so das LG Dresden. Das Gericht machte weiter deutlich, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dem Schutz des Spielers vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels, namentlich im Internet, diene. Dieser Zweck würde unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele die Einsätze behalten dürften. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er durch seine Teilnahme an den Glücksspielen im Internet ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Dresden aus. „So wie das LG Dresden haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus Online-Glücksspielen haben. Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert, es gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.

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