LG Dresden: Rückzahlung von 35.046,62 Euro in Glücksspiel-Fall
München, 10.07.2023. Bei Glücksspielen im Internet verlor ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte 35.046,62
Euro. Das Landgericht Dresden hat in einem Urteil vom 06.10.2023 entschieden,
dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig ersetzen
muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus
dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die abgeschlossenen Spielverträge
seien daher nichtig, so das Gericht.
Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten
waren, wurden sie auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. So
nahm auch der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die deutschsprachige
Internetdomain der Beklagten https://lottohelden.de an Online-Glücksspielen
teil. Zwischen Juni 2015 und Dezember 2021 verlor er dabei fast 35.046,62 Euro.
„Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen
aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten
die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron,
CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe zwar über eine Glücksspiellizenz in Malta
verfügt, nicht jedoch in Deutschland. Daher habe sie gegen das Verbot von
Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die
abgeschlossenen Spielverträge seien somit nichtig und die Beklagte müsse
den Verlust erstatten, so das LG Dresden.
Das Gericht machte weiter deutlich, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dem
Schutz des Spielers vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen
Erscheinungsformen des Glücksspiels, namentlich im Internet, diene. Dieser
Zweck würde unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele die
Einsätze behalten dürften.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er durch seine
Teilnahme an den Glücksspielen im Internet ggf. selbst gegen das Verbot
verstoßen habe. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich
dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Dresden aus. „So
wie das LG Dresden haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Spieler
einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus Online-Glücksspielen haben.
Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas
gelockert, es gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über
eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der
Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.