München, 01.08.2023. Mit Urteil vom 21.07.2023 hat das Landgericht Heilbronn entschieden, dass eine beklagte Veranstalterin von Online-Glücksspielen einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust vollständig erstatten muss. Insgesamt rund 24.300 Euro. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Oktober 2020 und Juli 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich fast 24.300 Euro verloren. „Das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Erlaubt sind Glücksspiele im Internet aber nur, wenn die Veranstalter eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen können. So eine Genehmigung hatte die Beklagte jedoch nicht, so dass ihre Online-Glücksspiele auch nach dem 30. Juni 2021 weiterhin illegal waren. Wir haben für unseren Mandanten daher die vollständige Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrags war das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten und danach gibt es einen Erlaubnisvorbehalt. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Auch für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 habe sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügt. In der Folge seien die geschlossenen Spielverträge im gesamten gegenständlichen Zeitraum nichtig. Somit habe die Beklage keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Heilbronn.
Der Kläger habe mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen zwar ebenfalls gegen das Verbot verstoßen, dies stehe seinem Rückzahlungsanspruch aber nicht entgegen. Denn das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Dieses Ziel würde jedoch unterlaufen, wenn die Veranstalter verbotener Online-Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das käme einer faktischen Legalisierung gleich, so das Gericht.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die erst nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind. Denn ohne gültige Lizenz sind Online-Glücksspiele nach wie vor illegal“, so Rechtsanwalt Cocron.