München, 05.10.2023. Rund 17.100 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen verloren. Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dieses Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2019 und 2020 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich ca. 17.100 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren allerdings bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. „Da die Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Das LG München hat der Klage stattgegeben. Die abgeschlossenen Spielverträge wurden für nichtig erklärt, da die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. Dieser besagt, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten ist. Somit hat die Beklagte die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erhalten und ist daher verpflichtet, dem Kläger seinen Verlust in vollem Umfang zurückzuzahlen, so das LG München.
Der Rückzahlungsanspruch des Klägers wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es ist nicht ersichtlich, dass er von diesem Verbot wusste oder sich vorsätzlich davon abwandte. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagte, die die Beweislast in dieser Angelegenheit trägt, nicht das Gegenteil nachweisen konnte.
Zudem seien mit dem Verbot aus dem Glücksspielvertrag in der alten Fassung legitime Gemeinwohlziele wie die Bekämpfung der Spielsucht oder der Jugend- und Spielerschutz verfolgt worden. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn geschlossene Verträge bei illegalen Online-Glücksspielen nichtig sind und die Anbieter der verbotenen Glücksspiele somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben und Verluste daher erstatten müssen. Umgekehrt haben Spieler keinen Anspruch darauf, ausgeschüttete Gewinne behalten zu dürfen, so das LG.
„Die Entscheidung des LG München zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.