LG Stendal verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung eines Verlusts in Höhe von 127.000 Euro

München, 20.06.2023. In knapp drei Jahren hatte ein Spieler über 127.000 Euro im Online-Casino verzockt. Mit Urteil vom 14.06.2023 hat das Landgericht Stendal entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig erstatten muss. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Kläger hatte zwischen Dezember 2018 und Oktober 2021 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei rund 127.000 Euro. Dass die Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten waren, war ihm nicht bewusst. „Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir von ihr die Rückzahlung des Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Stendal gab der Klage statt. Der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts, weil die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Demnach waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger seien daher nichtig, sodass die Beklagte das Geld ohne rechtlichen Anspruch erlangt habe und den Verlust deshalb erstatten müsse, entschied das Gericht.

Mit dem Verbot von Online-Glücksspielen seien legitime Gemeinwohlziele verfolgt worden, wie die Bekämpfung der Spielsucht, der Jugend- und Spielerschutz oder die Bekämpfung der Begleit- und Folgekriminalität. Daher stehe das Verbot mit dem Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang, führte das LG Stendal aus. Daran habe auch die Lockerung des Verbots zum 1. Juli 2021 nichts geändert. Danach ist es möglich, Online-Glücksspiele in Deutschland anzubieten – aber nur – wenn eine in Deutschland gültige Lizenz dafür vorliegt. Ohne eine solche behördliche Erlaubnis sind Glücksspiele im Internet weiterhin illegal. Ohne Lizenz seien die Spielverträge nichtig, führte das LG Stendal weiter aus.

Dass der Kläger an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Weg, so das Gericht. Da die verbotenen Online-Glücksspiele über Jahre möglich waren und nicht von den Behörden unterbunden wurden und die Einzahlung der Spieleinsätze problemlos möglich war, erscheine es plausibel, dass der Kläger von einem legalen Angebot ausgegangen ist. Die Beklagte habe auch nicht dargelegt, dass er das Verbot kennen musste oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, machte das LG Stendal deutlich.

„Wie das LG Stendal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Spieler Anspruch auf Rückzahlung ihres Verlusts haben, wenn die Anbieter der Online-Glücksspiele nicht über die erforderliche Genehmigung verfügten. Es bestehen daher gute Chancen, verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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