München, 21.07.2023. Online-Casinos haben vor deutschen Gerichten schlechte Karten. Das zeigt auch ein Hinweisbeschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18.07.2023. Hier hatte die Betreiberin eines Online-Casinos Berufung gegen die Entscheidung eines Landgerichts eingelegt, das sie dazu verurteilt hatte, einem Kläger seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuzahlen. Das OLG Brandenburg machte mit seinem Beschluss deutlich, dass die Berufung keine Chance hat und der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts hat.
Hintergrund ist, dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Poker und Sportwetten im Internet zählen, in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten waren. Trotz dieses Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag haben die Betreiber der Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Das hat zur Folge, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Anbieter der Glücksspiele keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben. Die Spieler können somit die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Zahlreiche Gerichte und Oberlandesgerichte haben inzwischen entschieden, dass dieser Rückzahlungsanspruch der Spieler besteht und die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele den Verlust ersetzen müssen. In diese Entscheidungen reiht sich der Hinweisbeschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nahtlos ein.
Es stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts im Wesentlichen der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht und eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Daran ändere auch das Vorbringen der Beklagten nichts, dass sie nach den Vorgaben des maltesischen Glücksspielrechts mindestens 85 Prozent der Spieleinsätze wieder ausschütten müsse. Das OLG Brandenburg verwies auf ein Urteil des OLG Dresden vom 27.10.2022, nachdem diese sog. Return-to-Player-Quote nichts daran ändere, dass der Kläger seine Einsätze auf ein der Beklagten zurechenbares Konto gezahlt und Geld verloren hat. Die Mindestausschüttungsquote bestehe gegenüber der Gesamtheit der Spieler nicht aber gegenüber dem einzelnen Spieler (Az.: 10 U 736/22).
Das OLG Brandenburg wird die Berufung daher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zurückweisen, die Parteien können noch bis Mitte September Stellung zu dem Beschluss nehmen. Rechtsanwalt Cocron: „Es ist davon auszugehen, dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird und die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust zurückzahlen muss.“
Der Hinweisbeschluss des OLG Brandenburg ist ein weiterer Beleg dafür, dass Spieler gute Chancen haben, ihren Verlust zurückzuholen. „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.