Online-Casino – Inkasso-Unternehmen geben auf

München, 04.02.2020. Die Rechnung ist ganz einfach: Kann der Einsatz nicht gezahlt werden, kann auch nicht am Glücksspiel teilgenommen werden. Darum ist nicht nur das Online-Glücksspiel an sich bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten, sondern auch, die Zahlungen überhaupt erst durch entsprechende Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Glücksspielstaatsvertrag ist das sog. Mitwirkungsverbot geregelt. Es besagt u.a., dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel verboten ist. „Damit stehen auch Banken und Zahlungsdienstleister in der Verantwortung, die die Zahlungen beim Online-Glücksspiel ermöglichen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Trotz des Verbots locken Online-Casinos auch in Deutschland die Spieler an die virtuellen Tische. Ebenso verstoßen auch Banken und Zahlungsdienstleister gegen das Mitwirkungsverbot und überweisen die Einsätze. „Damit machen sie sich aber ggf. schadensersatzpflichtig und der Spieler kann seinen Einsatz vom Zahlungsdienstleister zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Das hat PayPal beispielsweise schon zu spüren bekommen. In einem bemerkenswerten Urteil vom 16.12.2019 entschied das Landgericht Ulm, dass der Zahlungsdienstleister einem Spieler seine Einsätze ersetzen muss, da die Zahlungsanweisungen überhaupt nicht hätten durchgeführt werden dürfen (Az.: 4 O 202/18).

„Das Urteil dürfte durchaus Signalwirkung auch für andere Zahlungsdienstleister haben“, so Rechtsanwalt Cocron. Erste Auswirkungen machen sich schon jetzt bemerkbar. Offensichtlich ruft PayPal beauftragte Inkasso-Unternehmen zurück, die die Forderungen gegen Spieler durchsetzen sollten, wenn diese ihre Einsätze zurückgebucht haben.

Es kommt durchaus vor, dass Spieler ihre Einsätze zurückbuchen lassen. Dann ist das Geld zwar erstmal wieder auf den eigenem Konto, doch damit ist es nicht getan. Die Zahlungsdienstleister wollen ihr Geld. Mahnungen und Vollstreckungsbescheide sind die Folge. Zur Durchsetzung der Forderungen werden auch Inkasso-Unternehmen beauftragt.

Die Vollstreckungsbescheide dürfen nicht einfach ignoriert werden. Es muss Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt werden. Dann muss die Gegenseite ihren Anspruch begründen und versuchen, ihn vor Gericht durchzusetzen. PayPal will sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung offenbar nicht mehr einlassen. Entsprechende Klagen der Inkasso-Unternehmen wurden jedenfalls zurückgezogen. „Es ist davon auszugehen, dass das auch eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Ulm ist. Das zeigt, dass Spieler durchaus gute Chancen haben, ihre Einsätze von den Zahlungsdienstleistern zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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