Online-Casino muss Spieler 21.700 Euro zurückzahlen

München, 20.07.2021. Was ein Spieler im Online-Casino verloren hatte, holte ihm Rechtsanwalt István Cocron jetzt im Gerichtssaal zurück. Das Landgericht Aachen entschied mit Urteil vom 13. Juli 2021, dass die Anbieterin des Online-Glücksspiels, die Electra Works Limited mit Sitz in Gibraltar, den Verlust des Spielers – rund 21.700 Euro – vollständig erstatten muss (Az.: 8 O 582/20).

Laut Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vor dem 1. Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Um dieses Verbot haben sich die Anbieter, die ihren Sitz meist im europäischen Ausland haben, jedoch oft nicht geschert und trotzdem leicht zugänglich Glücksspiele im Online-Casino auf deutschsprachigen Internet-Domains ermöglicht. Dieser Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag führt dazu, dass die Spieler ihre Verluste vom Anbieter zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Sein Mandant hatte zwischen April 2017 und September 2018 auf der Internet-Domain sports.bwin.com von seinem Wohnsitz in Deutschland aus an den angebotenen Online-Glücksspielen – nicht an den Sportwetten – teilgenommen. Die Spieleinsätze tätigte der Kläger über seinen Computer oder sein Smartphone. Im Laufe der Monate verlor er in dem Online-Casino rund 21.700 Euro. Die Anbieterin hatte zu dieser Zeit keine Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland. Der Kläger verlangte daher die Erstattung seines finanziellen Verlusts. Die Anbieterin habe gegen das im Glückspielstaatsvertrag geregelte Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen. Die Verträge, die er mit der Anbieterin eingegangen ist, seien daher nichtig.

Das LG Aachen folgte der Argumentation des Klägers. Mit dem Angebot des Online-Glücksspiels in diesem Zeitraum liege ein Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag vor. Die vertraglichen Regelungen zwischen Spieler und Anbieter seien daher nichtig und die Spieleinsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch darauf, dass ihm sein Verlust vollständig ersetzt wird, entschied das Gericht.

„Seit dem 1. Juli 2021 gelten für das Angebot von Glücksspielen im Internet zwar gelockerte Regeln. Das hat jedoch keine rückwirkende Wirkung. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Angebot von Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Spieler können daher ihre Verluste von den Anbietern zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon mehrfach Schadenersatzansprüche für seine Mandanten durchgesetzt hat.

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