Online-Casino: Pokerstars muss Spieler 164.986,71 Euro erstatten

München, 05.12.2023. Ob beim Online-Poker oder anderen Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.de hatte ein Spieler kein Glück. Insgesamt verzockte er im Laufe der Zeit rund 164.986 Euro. Das Geld ist jedoch nicht verloren, denn das Landgericht Paderborn hat nun mit Urteil entschieden, dass die Veranstalterin der Glücksspiele auf Pokerstars den Verlust vollständig ersetzen muss. Grund ist, dass sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Das Urteil hat CLLB Rechtanwälte erstritten.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen waren öffentliche Glücksspiele im Internet in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 gemäß Glücksspielstaatsvertrag verboten. Trotz dieses weitreichenden Verbots machten viele Anbieter von Online-Glücksspielen ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Der Vorteil für die Spieler ist, dass sie ihre Verluste zurückfordern können. Da die Betreiber der Online-Casinos gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen April 2017 und März 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 164.986,71 Euro verloren. Die Beklagte verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, jedoch nicht für Deutschland. Der Kläger forderte daher sein verlorenes Geld von ihr zurück.

Die Klage hatte am Landgericht Paderborn Erfolg. Ohne eine gültige Erlaubnis war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. grundsätzlich verboten, stellte das Gericht klar. Da die Beklagte über keine entsprechende Genehmigung verfügte, habe sie gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, entschied das LG Paderborn.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das LG Paderborn aus.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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