Online-Glücksspiel-Anbieter „Playcherry“ wird zu Rückzahlung von 154.238,00 € verurteilt

 

München, 30.10.2023. Bei Online-Glücksspielen hatte ein Spieler einfach kein Glück. Am Ende beliefen sich seine Verluste auf 154.238,00 Euro, ehe er die Notbremse zog und sich an CLLB Rechtsanwälte wandte. Nun kann er tief durchatmen, denn das Geld ist nicht verloren. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.08.2023 entschieden, dass die Playcherry Ltd. als Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust bis auf den letzten Cent zurückzahlen muss, da sie nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2015 und März 2018 über eine deutschsprachige Webseite der Playcherry Ltd. an Online-Casinospielen teilgenommen. Dabei türmten sich seine Verluste insgesamt auf 154.238,00 Euro verspielt. Dass die angebotenen Online-Glücksspiele verboten waren, wusste er nicht.

CLLB Rechtsanwälte hat schon für zahlreiche Mandanten Geld von Online-Casinos zurückgeholt und hatte auch am Landgericht Berlin Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. „Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger von Anfang an nichtig gewesen. Daher haben wir für unseren Mandanten Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste gefordert“ sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Sinn und Zweck des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertag sei die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugendschutz. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn die geschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden und die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft dargelegt, dass er keine Kenntnis von dem Verbot hatte und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Berlin.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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