Online-Glücksspiel – bwin muss Spieler Verlust zurückzahlen

München, 02.11.2022. Das Blatt hat sich für einen Spieler gewendet. Er hatte über die Internet-Domain casino.bwin.com/de rund 10.500 Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.10.2022  bekommt er sein Geld von ElectraWorks, der beklagten Betreiberin des Online-Casinos, zurück. Mit ihrem Angebot von öffentlichen Glücksspielen im Internet habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und deshalb keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet bestand. Trotz des Verbots haben verschiedene Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler haben Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler zwischen 2016 und 2019 über die Internetseite casino.bwin.com/de an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 10.500 Euro verloren. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verfügte in diesem Zeitraum nicht über die notwendige deutsche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland. „Daher haben wir die vollständige Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen und müsse den Verlust daher ersetzen, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, führte das Gericht weiter aus und folgte damit einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 8. April 2022. Demnach sei der Rückzahlungsanspruch nur dann zu verwehren, wenn der Kläger von dem Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wusste und bewusst gegen dieses Verbot verstoßen habe. Dies sei jedoch nicht erkennbar und auch die Beklagte habe nicht dargelegt, dass der Kläger das Verbot kannte, machte das LG Frankfurt (Oder) deutlich.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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