Online Glücksspiel – Ministerium stoppt Bezahldienst

München, 18.06.2019. Ausländische Anbieter scheren sich wenig darum, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten und strafbar ist. Da die deutschen Behörden nur schwer an diese Anbieter herankommen, wollen sie dem Glücksspiel im Internet nun eine wichtige Grundlage entziehen und den Zahlungsverkehr durch Zahlungsdienstleister stoppen. Die einfache Rechnung dahinter: Ohne Einsatz rollt die Roulette-Kugel im Internet nicht. Wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 17. Juni 2019 mitteilte, hat es daher einem international tätigen Bezahldienst die Mitwirkung bei Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel verboten. Da Niedersachsen die entsprechende Zuständigkeit hat, gilt die Regelung für das gesamte Bundesgebiet.

Das Verbot von Glücksspielen im Internet ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Ausländische Anbieter wollen sich das Geschäft mit Online-Glücksspielen allerdings nicht entgehen lassen und unterwandern das Verbot. Im Glücksspielstaatsvertrag ist ebenfalls ein allgemeines Mitwirkungsverbot festgelegt. Das Verbot richtet sich an alle, die am Zahlungsverkehr beim illegalen Glücksspiel beteiligt sind und verpflichtet sie zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. Da die deutschen Behörden kaum Zugriff auf die ausländischen Anbieter haben, nehmen sie nun die Zahlungsdienstleister in die Pflicht, um dem Online-Glücksspiel den Boden zu entziehen. Das Ministerium hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, einem Zahlungsdienstleister die Mitwirkung beim Zahlungsverkehr beim Internet-Glücksspiel zu verbieten. Darüber hinaus steht es auch in Kontakt zu anderen Bezahldiensten, deren Mitwirkung am Online-Glücksspiel festgestellt wurde. Einige haben schon reagiert und die Zahlungen eingestellt.

„Glücksspiel im Internet ist mittlerweile ein Geschäft, mit dem Milliarden verdient werden. Dieses Geschäft wollen sich die ausländischen Anbieter nicht entgehen lassen. Verbot hin oder her. Ohne Zahlungsdienstleister fehlt dem Online-Glücksspiel jedoch ein wichtiger Teil seiner Infrastruktur. Insofern ist das Vorgehen des Ministeriums gegen die Zahlungsdienste nachvollziehbar. Ob es nachhaltig zum Erfolg führt, muss abgewartet werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Banken und Zahlungsdienstleister stehen beim Online-Glücksspiel in der Pflicht und dürfen die notwendigen Zahlungen nicht durchführen. Das bedeutet auch, dass sich Spieler, die im Online-Casino Geld verloren haben, diesen Verlust ggfs. von der Bank zurückholen können, da diese die Zahlung, z.B. per Kreditkarte, hätte verweigern müssen. „Die Banken oder Bezahldienste haben in solchen Fällen ihre Kontrollpflichten verletzt und können in Anspruch genommen werden. Entsprechende Urteile der Amtsgerichte München und Leverkusen liegen bereits vor. Ebenso können die Spieler ihre Einsätze von den Veranstaltern zurückfordern, weil Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist“, so Rechtsanwalt Cocron.

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