München, 19.08.2026. Bei der Teilnahme an Online-Glücksspielen über die Plattformen casinoeuro.com bzw. betsson.com hatte ein Spieler kein Glück. Im Laufe der Jahre türmten sich seine Verluste auf über 130.000 Euro auf. CLLB Rechtsanwälte hat am Oberlandesgericht Köln seinen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste durchgesetzt. Mit Urteil vom 14.08.2026 machte das OLG deutlich, dass die beklagte BML Group Ltd. als Veranstalterin der Online-Glücksspiele keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe. Da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügt habe, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Der Kläger hatte zwischen Januar 2017 und April 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen, zunächst über die Webseite casinoeuro.com und dann über die Internetseite betsson.com. Insgesamt verlor er dabei über 130.000 Euro.
Online-Glücksspiele waren in Deutschland allerdings bis zum 30. Juni 2021 – und damit auch im streitgegenständlichen Zeitraum – grundsätzlich verboten. „Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte bereits am Landgericht Bonn Erfolg. Das OLG Köln hat nun die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen und bestätigt, dass der Spieler Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat. Zur Begründung führte das OLG Köln aus, dass die Beklagte gegen das in Deutschland herrschende Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstoßen habe. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig. Somit habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste. Weiter habe die Beklagte auch nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung für das Veranstalten von Glücksspielen verfügt.
Dabei stellte das OLG klar, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen im Einklang mit europäischen Recht stehe. Dass das grundsätzliche Verbot mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt umgewandelt und Lizenzen für das Veranstalten von Online-Glücksspielen beantragt werden konnten, ändere an dieser Einschätzung nichts. Es könne auch nicht von einer aktiven Duldung der verbotenen Glücksspiele ausgegangen werden. Selbst wenn die Behörden dieses Verbot nicht immer durchgesetzt hätten, führe das nicht dazu, dass der Spieler seine zivilrechtlichen Ansprüche verliert, machte das Gericht deutlich.
Ob der Kläger nicht nur von seinem Wohnsitz in Deutschland, sondern, in Einzelfällen, auch im Ausland an Online-Glücksspielen teilgenommen hat, habe die Beklagte nicht hinreichend nachgewiesen. Allerdings führe eine Teilnahme aus dem Ausland nicht zwangsläufig dazu, dass der Spieler seinen Rückzahlungsanspruch verliere, wenn seine erstmalige Registrierung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen in Deutschland erfolgt ist oder der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland hatte, führte das OLG Köln weiter aus. Denn Sinn und Zweck des Verbots von Online-Glücksspielen in Deutschland sei die Verhinderung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Daher sei es plausibel auf den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Wohnsitz des Spielers abzustellen.
Das OLG Köln verwies zudem auf das Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen in NRW. Hat ein Anbieter eine Konzession für das Anbieten von Online-Glücksspielen in NRW, umfasst die Genehmigung auch die Teilnahme an Glücksspielen im Ausland eines in NRW wohnhaften Spielers. Da wäre es widersprüchlich, wenn im Fall einer fehlenden Lizenz Spielteilnahmen aus dem Ausland nicht von dem Verbot erfasst wären, machte das Gericht weiter deutlich.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot von Online-Glücksspielen kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das OLG Köln.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chance haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele inklusive Sportwetten verboten“, so Rechtsanwalt Sittner.
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