Online-Glücksspiel – Tipico muss mehr als 51.000 Euro zurückzahlen

München, 27.09.2022. Tipico muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von mehr als 51.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.09.2022 entschieden (Az.: 2-19 O 106/21). Tipico habe mit dem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten und damit zum wiederholten Mal schon verloren geglaubtes Geld für einen Mandanten zurückgeholt.

Bis Ende Juni 2021 war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland weitgehend verboten. Trotz des Verbots machten viele Betreiber ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Frankfurt hatte der Kläger zwischen September 2019 und Januar 2020  über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt mehr als 51.000 Euro verloren. „Das Geld forderten wir von Tipico als Betreiberin des Online-Casinos zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot öffentlicher Glücksspiele im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig. Da die Spieleinsätze somit ohne rechtlichen Grund erfolgt seien, habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, entschied das LG Frankfurt.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, führte das Gericht weiter aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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