Online-Glücksspiele – Malta kontra EU-Recht

München, 21.05.2024. Ohne die erforderliche Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland und Österreich verboten. Das hat viele Glücksspielanbieter, u.a. aus Malta, nicht davon abgehalten, ihre illegalen Glücksspiele auch hierzulande anzubieten. Spieler haben die Möglichkeit, sich ihre Verluste aus verbotenen Glücksspielen zurückzuholen. Zahlreiche Gerichte haben diesen Rückzahlungsanspruch bereits bestätigt. Maltas Regierung stellt sich nun vor die Glücksspielanbieter und will mit der Bill No. 55 verhindern, dass diese Urteile zu Gunsten der Spieler in Malta durchgesetzt werden können. „Diese maltesische Regelung dürfte sich allerdings nicht mit EU-Recht vereinbaren lassen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Zum Hintergrund: In Deutschland waren Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Seitdem sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. In Österreich ist ebenfalls ein großer Teil der Glücksspiele im Internet verboten. Folge ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können. „Diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland und Österreich bestätigt“, so Rechtsanwalt Cocron, der bereits zahlreiche Spieler erfolgreich vertreten hat.

Nun stellt sich die maltesische Regierung schützend vor die Glücksspielunternehmen mit Sitz in Malta. Sie verabschiedete im Juni 2023 die Bill No. 55. Das Gesetz verbietet es maltesischen Gerichten, Urteile anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Österreich anzuerkennen oder zu vollstrecken, wenn sie sich gegen maltesische Glücksspielanbieter richten.

„Offensichtlich genießt die Glücksspielindustrie in Malta eine große Lobby. Ansonsten ist dieses Vorgehen der maltesischen Regierung nicht zu erklären. Die Bill No. 55 ist zwar ein Dämpfer für viele Spieler, die bei Online-Glücksspielen von maltesischen Anbietern Geld verloren haben, rechtlich dürfte sie aber kaum zu halten sein“, beruhigt Rechtsanwalt Cocron.

Denn nach den Grundsätzen der Europäischen Union müssen Urteile aus anderen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich angenommen und vollstreckt werden. „Die Bill No. 55 verstößt demnach gegen EU-Recht“, so Rechtsanwalt Cocron. Die EU-Kommission ist bereits aktiv geworden und prüft den „Gaming Act, Cap. 583“ auf seine Vereinbarkeit mit europäischen Recht. Bis zu einer Entscheidung kann aber noch Zeit vergehen.

Das Thema hat auch die Politik in Österreich erreicht. Die Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper und Kollegen stellte eine Anfrage an das Finanzministerium, wie es gegen den möglichen EU-Rechtsbruch durch Malta vorgehen will. Die Abgeordnete möchte u.a. wissen, ob es bzgl. des Gesetzes schon eine Kontaktaufnahme mit Malta, der Europäischen Kommission sowie geschädigten Spielern gegeben hat und welche Maßnahmen die Regierung gegen verbotenes Online-Glücksspiel plant.

„Geschädigte Spieler aus Deutschland sollten sich von der Bill No. 55 nicht ausbremsen lassen und weiter ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen. Mit dem Gesetz wird auf Zeit gespielt und später ist es vielleicht nicht mehr möglich, Ansprüche gegen die Veranstalter der Glücksspiele durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

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