Online-Sportwetten: CLLB Rechtsanwälte holt 20.700 Euro zurück

München, 16.05.2023. Fast 20.700 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten verloren. Nun kann er aufatmen, denn er erhält sein verlorenes Geld vollständig zurück. Mit Urteil vom 12.05.2023 hat das Landgericht Landshut entschieden, dass die beklagte Anbieterin den Verlust erstatten muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte, um die Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen März 2017 und April 2019 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 20.700 Euro verloren. Dass in diesem Zeitraum Online-Sportwetten in Deutschland verboten waren, wusste er nicht.

Tatsächlich waren Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. Dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag umfasste auch Sportwetten im Internet, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. „Über eine solche Erlaubnis hat die Anbieterin der Online-Sportwetten im fraglichen Zeitraum nicht verfügt. Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Landshut entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren und auch Online-Sportwetten unter dieses Verbot fielen, auch wenn die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen konnten. Eine solche Konzession hat die Beklagte erst im Oktober 2020 erhalten. Online-Sportwetten, die sie vor der Erteilung der Genehmigung angeboten hat, haben daher gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Folge ist, dass die abgeschlossenen Wettverträge mit dem Kläger nichtig sind und die Beklagte somit keinen Anspruch auf das Geld hat und dem Kläger seinen Verlust ersetzen muss, so das Gericht.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an verbotenen Sportwetten im Internet teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war oder er sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, so das LG Landshut.

„Auch wenn das Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, gilt das nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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