OVG – Online-Glücksspiel bleibt verboten

München, 08.07.2019. Schlechte Karten hatte ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online-Glücksspielen vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht. Das OVG bestätigte, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist und das Verbot nicht gegen europäisches Recht verstößt. Der Antrag des Anbieters, dass ein Verbot aufgehoben und er in Schleswig-Holstein Online-Glücksspiele anbieten darf, ist damit in zweiter Instanz gescheitert. Das Verbot könne damit vollzogen werden, stellte das OVG klar (Az.: 4 MB 14/19).

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag gilt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für Glücksspiele im Internet. Wenige Ausnahmen gibt es nur für staatliche Lotterien oder Sportwetten. Ausländische Gesellschaften wollen dieses Verbot oft nicht hinnehmen und bieten ihre Glücksspiele trotzdem an. Dabei argumentieren sie damit, dass das Verbot gegen EU-Recht verstoße.

Auch die Gesellschaft mit Sitz auf Malta ließ sich von dem Verbot nicht abschrecken und bot u.a. in Schleswig-Holstein Online-Casino und Pokerspiele an, obwohl sie keine gültige Lizenz dafür besaß. Ein Verbot der Landesregierung wollte sie per Eilantrag aufheben lassen und scheiterte damit auch in zweiter Instanz.

Die Argumente des Anbieters, dass das Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße und neuere Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit von Glücksspielen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, verfingen nicht. Auch wenn Schleswig-Holstein nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 möglicherweise ein anderes Regulierungskonzept verfolge, sei dies kein Beleg für die Ungeeignetheit des bestehenden Verbots. So lange es das Verbot gebe, müsse es auch vollzogen werden, so das OVG. Für den Anbieter heißt es nun „rien ne va plus“ – denn die Untersagung kann nun vollzogen werden.

Wie im richtigen Casino kann auch beim Online-Glücksspiel viel Geld verloren werden. Allerdings gibt es hier auch die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen – nicht am Spieltisch, sondern auf dem Rechtsweg. „Da Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, kann das verlorene Geld ggf. auch wieder zurückgeholt werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Entweder von den Anbietern oder auch von den Zahlungsdienstleistern, über die die Einsätze getätigt wurden. Denn auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste stehen in der Pflicht. Durch das Verbot des Online-Glücksspiels hätten die Zahlungen erst gar nicht geleistet werden dürfen, sondern hätten verweigert werden müssen.

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