München, 03.11.2023. Die Verluste eines Spielers bei Online-Glücksspielen hatten sich auf mehr als 6.410 Euro summiert. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Siegen durchgesetzt, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen waren öffentliche Glücksspiele im Internet in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 gemäß Glücksspielstaatsvertrag verboten. Trotz dieses weitreichenden Verbots machten viele Anbieter von Online-Glücksspielen ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Der Vorteil für die Spieler ist, dass sie ihre Verluste zurückfordern können. Da die Betreiber der Online-Casinos gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen September 2016 und Februar 2017 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 6.500 Euro verloren. „Wir haben von der Anbieterin der Online-Glücksspiele die Rückzahlung des Verlusts gefordert, da sie keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hatte und die abgeschlossenen Verträge mit unserem Mandanten daher nichtig sind“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage hatte am Landgericht Siegen Erfolg. Ohne eine gültige Erlaubnis war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. grundsätzlich verboten, stellte das Gericht klar. Da die Beklagte über keine entsprechende Genehmigung verfügte, habe sie gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, entschied das LG Siegen.
Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben könnte. Denn das Verbot diene vor allem dazu, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, werde dieses Ziel unterlaufen, führte das Gericht weiter aus. Zudem sei auch nicht ersichtlich, dass der Kläger Kenntnis von dem Verbot hatte.
„Die Entscheidung des LG Siegen zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.