Urteil: Online-Casino Lapalingo muss Einsatz zurückzahlen

München, 17.02.2021. Über mehrere Monate hatte ein Spieler im Online-Casino Lapalingo rund 9.700 Euro verzockt. Am Ende kann er sich doch noch freuen und muss das Geld nicht abschreiben. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, hat durchgesetzt, dass die Rabbit Entertainment Ltd. als Anbieterin des Online-Glücksspiels den Einsatz bis auf den letzten Cent zurückzahlen muss, da sie das Glücksspiel im Internet erst gar nicht hätte anbieten dürfen. Das hat das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 03.02.2021 entschieden (Az.: 2 O 616/20).

„Die Anbieter von Glücksspielen im Internet haben ihren Sitz regelmäßig nicht in Deutschland. Sie steuern ihre Geschäfte vom EU-Ausland aus, die Rabbit Entertainment hat beispielsweise ihren Sitz in Malta, und bietet auch in Deutschland das Glücksspiel in Online-Casinos an, wohlwissend, dass Online-Glücksspiel in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, verboten ist. Spieler können sich deshalb wehren und ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall nahm über die Webseite www.lapalingo.de an Online-Glücksspielen im Internet teil. Betreiberin der Seite ist die beklagte Rabbit Entertainment Ltd. Der Kläger wohnt in Thüringen und loggte sich auch von dort in das Online-Casino ein. Dass das angebotene Glücksspiel in Thüringen sowie in weiten Teilen Deutschlands verboten ist, war ihm nicht bewusst. Im Laufe der Zeit verspielte er in dem Online-Casino rund 9.700 Euro. Das Geld wurde von seinem Girokonto abgebucht.

Wie das Landgericht Meiningen entschieden hat, muss die Rabbit Entertainment Ltd. den verlorenen Einsatz vollständig zurückzahlen. Das Gericht stellte fest, dass das Angebot zum Glücksspiel im Online-Casino über die deutschsprachige Webseite insbesondere an Kunden in Deutschland gerichtet ist. Der Kläger habe auch von seinem Wohnsitz in Deutschland am Online-Glücksspiel teilgenommen.

Im Glücksspielstaatvertrag ist jedoch geregelt, dass Online-Glücksspiel in Deutschland auch zum Schutz des Einzelnen weitgehend verboten ist. Mit dem Anbieten des Online-Glücksspiels habe die Rabbit Entertainment gegen das Verbot verstoßen und den Kläger geschädigt. Der Kläger könne daher die Rückzahlung des verlorenen Einsatzes verlangen, so das Gericht.

„Das weitreichende Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch ein sog. Mitwirkungsverbot. Das heißt, Banken oder Zahlungsdienstleister dürfen die Zahlungen beim Online-Glücksspiel erst gar nicht ermöglichen. Auch sie können in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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