München, 03.11.2023. Ein Spieler hatte mehr als 60.671 Euro bei Online-Casinospielen verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele müsse dem Spieler seinen Verlust erstatten, da sie nicht über die in Deutschland notwendige Lizenz für ihr Angebot verfügte, entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch haben viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das sah auch das Landgericht Frankfurt am Main so. In dem Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Januar 2019 und Juli 2022 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 60.671,38 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta.
„Von dieser Gesellschaft haben wir die Erstattung der Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron. Mit Erfolg: Das Landgericht Frankfurt am Main teilte die Auffassung des Klägers, dass er einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Anbieten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland weitgehend verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Betreiberin des Online-Casinos müsse den Verlust erstatten.
Das Verbot verfolge Ziele des Gemeinwohls wie Bekämpfung von Spielsucht, Jugend- und Spielerschutz oder die Bekämpfung von Begleit- und Folgekriminalität. Das Verbot verstoße daher auch nicht gegen europäisches Recht, machte das LG deutlich. Um diesen Schutzzweck zu erreichen müsse es notwendig sein, die Verträge zwischen Glücksspielanbieter und Spieler als nichtig anzusehen. Wenn der Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürfte, würden die Schutzzwecke des Verbots wie Suchtprävention oder Bekämpfung des Schwarzmarkts untergraben, führte das LG Frankfurt am Main weiter aus.
Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass der Kläger mit seiner Teilnahme an den Glücksspielen gegen das Verbot verstoßen hat. Denn einerseits habe er glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und andererseits wäre es ein unnötiger Anreiz für die Anbieter von Online-Glücksspielen weiter gegen das Verbot zu verstoßen, wenn sie das Geld der Spieler behalten dürften, so das LG Frankfurt am Main.
„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.