Verluste in Online-Casino – OLG Braunschweig gewährt Prozesskostenhilfe

München, 20.12.2021. Es bestehen gute Aussichten, Verluste aus Online-Glücksspielen von den Veranstaltern zurückzufordern. Wer viel Geld verloren hat und nicht mehr „flüssig“ ist, muss deshalb nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten. Es kann immer noch Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, wie aus einem Beschluss des OLG Braunschweig vom 3. Dezember 2021 deutlich wird (Az.: 8 W 20/21). Es hat einem Spieler, der rund 41.000 Euro im Online-Casino verloren hat und seine Verluste zurückfordert, Prozesskostenhilfe zugesichert.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte über mehrere Jahre über deutschsprachige Webseiten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Das Online-Casino wurde von einem Unternehmen in Malta angeboten, das über keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen verfügte.

Die Verluste des Klägers in dem Online-Casino summierten sich seit 2018 auf ca. 41.000 Euro. Er verlangte den Betrag nun von der Anbieterin der Online-Glücksspiele zurück, da diese mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. „Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet, das auch das Veranstalten von Online-Glücksspielen erfasste. Viele Anbieter haben sich an das Verbot aber nicht gehalten und den Zutritt zu ihren Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht möglich gemacht. Da sie die Online-Glücksspiele erst gar nicht hätten anbieten dürfen, haben sie das Geld der Spieler ohne rechtliche Grundlage erlangt. Die Spieler können daher ihre Verluste zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Genau das versucht der Kläger in dem vorliegenden Fall zu erreichen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien wegen Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig und die Anbieterin des Online-Glücksspiels müsse ihm deshalb seine Verluste erstatten. Seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe hatte das Landgericht Braunschweig noch zurückgewiesen. Seine Beschwerde gegen diesen Beschluss hatte jedoch Erfolg.

Das OLG Braunschweig gewährte ihm den Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dass der Spieler selbst gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe, stehe seinem Rückforderungsanspruch nicht im Wege. Zumal er behauptet hat, von der Illegalität des Online-Glücksspiels in Deutschland keine Kenntnis gehabt zu haben, stellte das OLG Braunschweig klar. Die Geltendmachung der Forderung sei auch nicht treuwidrig. Das Interesse der Anbieterin, Gelder zu behalten, die sie durch die rechtswidrige Veranstaltung von Glücksspielen eingenommen hat, sei nicht vorrangig schutzwürdig, machte das OLG deutlich.

Auch wenn ein Spieler nach den Verlusten im Online-Casino knapp bei Kasse ist, muss er auf sein Recht nicht verzichten und kann die Rückzahlung seiner Verluste verlangen. „Zur Not kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dass ausreichende Erfolgschancen bestehen, machen zahlreiche Gerichtsurteile zu Gunsten der Spieler deutlich“, so Rechtsanwalt Cocron.

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