München, 15.08.2025. Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.07.2025 entschieden, dass ein zwischen der Pfando GmbH und dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger abgeschlossener Kaufvertrag sowie ein zwischen der Pfando Vermietung GmbH und dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger abgeschlossener Mietvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sind. Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger kann somit die auf die Verträge zu Unrecht geleisteten Zahlungen abzüglich des an den Kläger ausgezahlten Kaufpreises zurückfordern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Pfando-Gesellschaften bieten Kunden die Möglichkeit, kurzfristig an Bargeld zu gelangen, indem sie ihr Fahrzeug an die Pfando GmbH veräußern und es anschließend bei der Pfando Vermietung GmbH anmieten. Nach Ende der vereinbarten Mietdauer besteht die Option, das Auto im Rahmen einer Versteigerung wieder zu erwerben. „Das kann am Ende teuer werden. Allerdings können die Verträge mit Pfando sittenwidrig sein, wenn ein krasses Missverhältnis besteht. Dann sind die Verträge nichtig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der den Kläger im Verfahren am LG Bochum vertreten hat.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im August 2023 seinen Pkw zu einem Preis von 10.500 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Gleichzeitig schloss er einen Mietvertrag mit Pfando Vermietung GmbH ab und mietete das Auto zurück. Die Miete betrug 63 Euro pro Kalendertag, sprich 1.764 Euro für vier Wochen. Rechtsanwalt Dr. Leitz: „Das war schon der vergünstigte Mietzins, weil unser Mandant im Gegenzug weiter für die laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung und Wartung aufkam.“ Als er die vereinbarte Mietzahlung nicht mehr leisten konnte, kündigte Pfando den Mietvertrag und verlangte die Herausgabe des Autos. Im Januar 2024 kaufte der Kunde das Auto schließlich zurück. Zum Kaufpreis von 10.500 Euro kamen noch Forderungen in Höhe von knapp 4.900 Euro wegen u.a. offener Forderungen aus dem Mietverhältnis.
„Die gezahlten Beträge haben wir für unseren Mandanten zurückgefordert. Dabei folgte das Landgericht Bochum unserer Argumentation, dass die geschlossenen Verträge sittenwidrig und somit nichtig sind“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Das Gericht stellte fest, dass der Kaufvertrag und der Mietvertrag als einheitliches Geschäft zu sehen und insgesamt sittenwidrig sind. Das „Cash & Drive“-Vertragsmodell stelle eine besondere Ausgestaltung einer zeitweisen Kreditgewährung gegen ein Entgelt dar. Denn für den Kläger sei es darum gegangen, kurzfristig liquide Mittel zu erhalten und nicht sein Auto zu verkaufen. Das Interesse der Beklagten wiederum liege nicht in der Vermietung von Fahrzeugen, sondern in der zeitweisen Überlassung von Kapital gegen eine Vergütung.
Schon die nicht unerhebliche Höhe der Miete zeige, dass diese nicht nur als Gegenleistung für die Nutzung des Fahrzeugs zu sehen sei, sondern auch als Vergütung für das Überlassen von Kapital. Denn bei einer vereinbarten viermonatigen Mietzeit hätte der Kläger inklusive Bearbeitungsgebühr Zahlungen in Höhe von 7.155 Euro an die Pfando Vermietung GmbH leisten müssen. Das seien rund 70 Prozent des Kaufpreises, führte das LG Bochum aus. Somit seien auch die zum Darlehensvertrag entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit des vereinbarten Zinssatzes heranzuziehen.
Wenn bei einem Darlehensvertrag der effektive Vertragszins etwa doppelt so hoch ist wie der marktübliche Effektivzins oder diesen absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt, liege ein auffälliges Missverhältnis im Sinne eines wucherähnlichen Geschäfts vor. Das sei hier der Fall, so das LG Bochum. Denn abzüglich eines Nutzungsersatzes zahle der Kläger rund 1.480 Euro pro vier Wochen, hochgerechnet auf ein Jahr knapp 17.800 Euro. Das entspreche einem nominalen Zinssatz von über 100 Prozent p.a. und einem effektiven Zinssatz von über 150 Prozent im Jahr.
Die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung sei auch nicht widerlegt. So werde der Kläger an vielen Stellen des Vertrags erheblich einseitig benachteiligt.
Da die Verträge somit sittenwidrig und nichtig seien, habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung der ausgeurteilten Beträge.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/




