OLG Stuttgart verurteilt Pfando zu Schadenersatz

München, 06.03.2026. Am Ende ist für eine Mandantin von CLLB Rechtsanwälte noch alles gutgegangen. Sie hatte mit Pfando einen sog. Sale-and-Lease-Back-Vertrag geschlossen, also ihr Auto zunächst verkauft und dann zur weiteren Nutzung gemietet. Nun erhält sie nach einem Urteil des OLG Stuttgart vom 05.03.2026 Schadenersatz für ihr inzwischen von Pfando weiterveräußertes Auto und ihre geleisteten Mietzahlungen zurück. Das OLG entschied, dass die geschlossenen Verträge sittenwidrig und somit nichtig sind.

Die Klägerin hatte mit der Pfando GmbH einen Kaufvertrag über ihr Audi A3 Cabrio geschlossen und das Auto für 15.000 Euro veräußert. Zeitgleich schloss sie in derselben Filiale einen Mietvertrag mit der Pfando’s cash & drive GmbH ab und mietete den Audi A3 für sechs Monate zurück. Der monatliche Mietzins betrug 1.860,00 Euro. Wegen Zahlungsverzuges mit den vereinbarten Mietzahlungen kündigte Pfando den Mietvertrag. Daraufhin leistete die Klägerin im September und November Zahlungen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Dennoch bestand Pfando auf der Kündigung des Mietvertrages und bot lediglich an, die Klägerin könne den Pkw zum Preis von über 25.000 Euro auslösen. Wenig später wurde das Auto nach Abholung an einen Dritten für 23.800 Euro verkauft.

„Unsere Mandantin hatte ihr Auto für 15.000 Euro verkauft, obwohl der Wiederbeschaffungswert nach den Feststellungen eines Sachverständigen zu diesem Zeitpunkt bei rund 31.900 Euro lag. Zudem hätten die Mietzahlungen für die geplanten sechs Monate schon 11.160 Euro und damit rund drei Viertel des Kaufpreises betragen. Aus unserer Sicht lag damit ein wucherähnliches Geschäft vor, so dass sowohl der Kaufvertrag als auch der Mietvertrag nichtig sind. Wir haben für unsere Mandantin daher auf Schadenersatz geklagt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Stuttgart als Vorinstanz folgte der Argumentation und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 33.200 Euro zu. Die Berufung gegen das Urteil wies das OLG Stuttgart nunmehr zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil weitgehend.

Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Kaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB ein wucherähnliches Geschäft darstelle, das mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren und deshalb nichtig ist. Nach Aussagen eines Gutachters betrug der marktübliche Händlereinkaufswert für das Fahrzeug 28.200 Euro und der Wiederbeschaffungswert 31.900 Euro. Rechtsanwalt Leitz: „Besteht ein objektiv auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, kann ein Geschäft sittenwidrig sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn der tatsächliche Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie die Gegenleistung.“ Das OLG Stuttgart bestätigte, dass hier ein solches auffälliges Missverhältnis vorliege, da der Wiederbeschaffungswert mehr als doppelt so hoch ist wie der erzielte Verkaufspreis von 15.000 Euro.

Dieses Ungleichgewicht werde durch den Mietvertrag sogar noch verstärkt, denn die vereinbarten Mietzahlungen seien ebenfalls sittenwidrig überhöht. Hier sei ein Mietzins in Höhe von 1.860 Euro im Monat gefordert worden. Somit hätte die Klägerin in sechs Monaten Mietzahlungen von insgesamt 11.160 Euro leisten müssen, also knapp drei Viertel des erhaltenen Kaufpreises. Diese Diskrepanz stelle ein besonders auffälliges Missverhältnis dar, machte das Gericht deutlich.

Gerade in der Gesamtschau der vertraglichen Regelungen sei beim Handeln der Beklagten auch von einer verwerflichen Gesinnung auszugehen, so das Oberlandesgericht.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Wertersatz für ihr von Pfando inzwischen verkauftes Fahrzeug in Höhe von 28.200 Euro sowie auf die Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen in Höhe von 5.000 Euro.

„Die Entscheidung des OLG Stuttgart und weitere Gerichtsurteile zeigen, dass gute Aussichten bestehen, sittenwidrige Verträge mit Pfando rückabzuwickeln“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/

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