Online-Glücksspiel – Klage gegen PayPal eingereicht

München, 09.07.2019. Bei illegalen Sportwetten im Internet hat ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte viel Geld verloren. Die Einsätze hat er über den Bezahldienst PayPal getätigt. Allerdings: „PayPal hätte die Zahlungsaufträge gar nicht annehmen dürfen, da die Anbieter der Sportwetten überhaupt keine gültige Konzession hatten. Wir wollen das Geld nun für unseren Mandanten zurückholen und haben Klage gegen PayPal eingereicht“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Der Streitwert liegt bei über 100.000,00 Euro.

Der Mandant hatte zwischen 2015 und 2017 bei verschiedenen Anbietern Sportwetten abgeschlossen und die Einsätze über PayPal getätigt. Bei „Bet365“ flossen die Zahlungen direkt an den maltesischen Glücksspielanbieter Hillside New Media. Beide Anbieter hatten keine Lizenz, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen.

In Deutschland gilt ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiel, das nur wenige Ausnahmen zulässt. Das Verbot umfasst auch die entsprechenden Zahlungsdienstleistungen. Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste werden in die Pflicht genommen, damit durch ihre Zahlungsdienstleistungen illegales Glücksspiel im Internet nicht erleichtert wird. „Darum hätte PayPal die Zahlungsaufträge unseres Mandanten überhaupt nicht annehmen dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron. „Sollte es zu keiner gütlichen Einigung mit PayPal kommen, werden wir verlangen, dass PayPal den Streitwert zzgl. Zinsen an unseren Mandanten zahlt.“

Vergleichbare Gerichtsurteile zu Gunsten der Spieler liegen bereits vor. Hier hatten die Spieler allerdings ihre Einsätze über Kreditkarten getätigt und die Kreditkartenanbieter forderten den Ausgleich der negativen Salden. Allerdings hätten die Kreditkartenanbieter die Zahlungen verweigern müssen, da es sich um Einsätze für verbotenes Online-Glücksspiel handelte.

Das Verbot für öffentliches Glücksspiel im Internet ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und schließt ein allgemeines Mitwirkungsverbot ein. Dieses richtet sich an alle, die am Zahlungsverkehr beim illegalen Glücksspiel beteiligt sind und verpflichtet sie zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. Das bedeutet, dass Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste beim Online-Glücksspiel in der Verantwortung stehen und entsprechende Zahlungen erst gar nicht durchführen dürfen, da sie ansonsten ihre Kontrollpflichten verletzen. „Wir sehen daher gute Chancen, Forderungen gegen PayPal und andere Anbieter durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

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