Hat Tesla seine Kunden getäuscht?

Das US-Justizministerium ermittelt

Berlin / München, 31.10.2023 CLLB Rechtsanwälte erwarten mit Spannung die Ergebnisse der Untersuchungen, um hiermit unzufriedenen Tesla-Eigentümern zu helfen.

Verschiedene Quellen berichten davon, dass das US-Justizministerium Ermittlungen gegen Tesla aufgenommen hat. Im Raum steht, dass bewusst überhöhte Reichweiten, die nichts mit den viel geringeren realen Reichweiten zu tun haben, angegeben worden sein könnten. Das ist insbesondere für diejenigen Fahrer besonders ärgerlich, die regelmäßig längere Strecken mit ihrem Tesla fahren wollen und die aufgrund der Angaben von Tesla vergeblich gehofft hatten, ihre Fahrten ohne Zwischenstopps zum Nachladen zurücklegen zu können.

Ebenso wird berichtet, dass Falschangaben zu den Themen Autopilot und Fahrassistenz-Systemen gemacht worden sein könnten. Bei CLLB Rechtsanwälte haben sich insoweit schon unzufriedene Kunden gemeldet, deren Fahrzeuge Probleme mit der Erkennung von Stoppschildern hatten. Auch angegebene Fahrleistungen sollen in der Praxis nicht zu erreichen gewesen sein.

Im Einzelfall kommen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten. Diese können bis hin zu einer Rückabwicklung des Kaufs reichen.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte, der sich seit Jahren mit Autothemen befasst, empfiehlt allen Autokäufern, die Mängel bei ihrem Fahrzeug entdecken und deren Händler oder Hersteller die Beseitigung ablehnen oder dabei scheitern, frühzeitig kompetente anwaltliche Beratung zu suchen, schon um Gewährleistungsfristen nicht versehentlich verjähren zulassen. Die Kosten hierfür werden oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen und der Druck auf die Hersteller wird deutlich größer.

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