Berlin / München, 08.11.2023 CLLB Rechtsanwälte sehen für Kunden, die zwischen November 2022 und dem 17.04.2023 den Kaufvertrag über ihren Tesla geschlossen haben und die nun ihr Fahrzeug zurückgeben wollen, oftmals die Chance, den Wagen über einen Widerruf des Kaufvertrags zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuerhalten.
Tatsächlich dürften die vor dem 17.04.2023 verwendeten Widerrufsbelehrungen wegen einer fehlenden Telefonnummer fehlerhaft sein, was zu einer Verlängerung der 14tägigen gesetzlichen Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage führt.
Unzufriedene Kunden, die ihren Tesla gleich aus welchem Grund zurückgeben wollen, können diesen Fehler von Tesla unter Umständen nutzen. Sie müssen allerdings Verbraucher sein und nicht gewerblichen Kunden, da letzteren kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Weiterhin muss der Kaufvertrag online oder per Telefon abgeschlossen worden sein. Wer also den Wagen klassisch beim Händler gekauft hat, hat kein Widerrufsrecht.
Betroffene Teslakunden, die ihr Auto im genannten Zeitraum bestellt haben und dies bereuen, sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Widerruf möglich ist.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass oftmals vorhandene Rechtsschutzversicherungen die mit der Durchsetzung der Ansprüche verbundenen Kosten übernehmen.