72.500 Euro bei Online-Glücksspielen verloren – Online-Casino zur Rückzahlung verurteilt

München, 04.10.2023. Am Ende gewinnt doch immer die Bank. Diese Binsenweisheit bestätigte sich auch für einen Mandanten von CLLB Rechtsanwälte, der rund 72.500 Euro bei Online-Glücksspielen im Online-Casino verloren hatte. Allerdings hat sich für ihn das Blatt noch gewendet. Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 29.09.2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Sie habe mit ihrem Angebot gegen das im streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland herrschende Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen. Die mit dem Kläger geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so das LG Frankfurt. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Kläger hatte zwischen 2017 und 2020 über Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 72.500 Euro verloren. Dabei war er davon ausgegangen, dass die Glücksspiele legal waren. Tatsächlich waren in Deutschland Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dieses Verbot wurde erst zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Frankfurt bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mandanten. Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen sei gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag im streitgegenständlichen Zeitraum verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Frankfurt.

Der Gesetzgeber habe sich bewusst für ein absolutes Verbot von Online-Casinospielen entschieden, um so u.a. der Suchtgefahr vorzubeugen oder den Gefahren der Spielmanipulation und der Geldwäsche zu begegnen. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften. Dadurch würde nur ein Anreiz geschaffen, das illegale Angebot aufrechtzuerhalten, führte das Gericht weiter aus.

Die Beklagte könne sich auch nicht auf eine vermeintliche Duldung des Online-Glücksspiels durch das Hessische Innenministerium berufen. Selbst wenn dies der Fall wäre, würde dadurch das Verbotsgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Auf den Rückzahlungsanspruch des Spielers hätte eine Duldung keinen Einfluss, so das Gericht.

„So wie das LG Frankfurt haben schon zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen haben. Das grundsätzliche Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Eine in Deutschland gültige Lizenz ist aber zwingend erforderlich, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Erlaubnis liegt häufig nicht vor, so dass auch Verluste, die seit dem 1. Juli 2021 entstanden sind, in vielen Fällen zurückgeholt werden können“, so Rechtsanwalt Cocron.

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