ProReal Europa 9 und 10 – Anleger erleiden fast Totalverlust

München, 08.05.2025. Knapp 280 Millionen Euro haben Anleger in die nachrangigen Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 investiert. Jetzt droht ihnen nahezu der Totalverlust ihres Geldes. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende Pflichtmitteilungen der ProReal-Gesellschaften. Darin teilten sie mit, dass sie bezogen auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage weniger als 5 Prozent an die Anleger zahlen können. Zudem werde es keine Zinszahlungen geben.

„Die Anleger erleiden somit fast den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Um sich gegen die drohenden finanzielle Verluste zu wehren, bleibt ihnen noch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.

Das Emissionshaus One Group hat die nachrangigen Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 herausgegeben und sammelte bei Anlegern rund 278 Millionen Euro ein, die sich damit indirekt an Immobilienprojekten beteiligten. Ihre Gelder wurden überwiegend als nachrangige Darlehen an die Poolgesellschaft SC Finance Four weitergeben, die wiederum in verschiedene Projektgesellschaften investierte.

Die Krise am Immobilienmarkt machte sich auch hier bei verschiedenen Immobilienprojekten bemerkbar und im Frühling 2024 musste die SC Finance Four Insolvenz anmelden. Damit standen auch die Gelder der Anleger im Feuer, da die Poolgesellschaft die Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnte. Die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH teilten daher im Juli 2024 mit, dass den Anlegern ein Zahlungsausfall drohen könnte.

Nun haben sich wohl die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet und die Anleger erhalten weniger als 5 Prozent, bezogen auf den Nominalbetrag ihrer Vermögensanlage, zurück. Hintergrund ist, dass Verhandlungen der insolventen SC Finance Four mit einem Investor gescheitert sind und die ProReal-Gesellschaften ihre bestehenden Forderungen direkt an den Investor verkauft haben. Im Ergebnis bedeutet das für die Anleger, dass sie rund 95 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verlieren.

Allerdings können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Anspruchsgrundlage kann u.a. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage und besonders über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. „Bei den Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 handelt es sich aufgrund des vereinbarten Nachrangs um besonders riskante Vermögensanlagen für die Anleger. Denn aufgrund des Rangrücktritts können sie keine Forderungen gegen die Emittenten geltend machen, wenn dadurch der Insolvenzeintritt auch nur droht. In einem Insolvenzverfahren drohen die Anleger leer auszugehen, da sie sich aufgrund des Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen“, so Rechtsanwalt Liebl. Haben die Anlageberater die bestehenden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, irreführend oder fehlerhaft waren.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berät ProReal-Anleger gerne zu ihren Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

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