CLLB Rechtsanwälte übernimmt auch laufende Verfahren?
Berlin / München, 09.04.2025. Kürzlich erhielt die Kanzlei CLLB einen Hilferuf von einer betroffenen Frau, welche bereits seit 2021 einen Gerichtsprozess gegen den Hersteller wegen gebrochener Seitenarme ihrer Kupferspirale führt.
„Da der Gerichtstermin bereits am 09.04.2025 stattfinden sollte, haben wir kurzerhand das Mandat übernommen, den Termin verlegen lassen und Akteneinsicht beantragt“, so RA Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte.
Im laufenden Prozess werden wir hier im Detail vortragen, wie sich die Rechtsprechung grundlegend zu Gunsten der betroffenen Frauen positiv entwickelt hat, um der Klägerin beizustehen. Denn leider sind nicht alle von CLLB-Rechtsanwälte erstrittenen 21 Urteile (Stand heute) veröffentlicht. Auch liegen mittlerweile rechtskräftige Urteile und oberlandesgerichtliche Beschlüsse vor, welche die grundlegenden Fragen zugunsten der Klägerinnen entschieden.
Die fehlende Kenntnis von den Urteilen, welche zum Teil Schmerzensgelder zwischen € 5.000 bis zu € 10.000 zusprachen, spielt naturgemäß dem Hersteller in die Hände.
Viele rechtlich umstrittene und medizinisch komplexe Fragestellungen, welche die Haftung des Herstellers betreffen, wurden mittlerweile zugunsten der betroffenen Frauen entschieden.
Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob überhaupt ein Sachverständigengutachten notwendig ist, um den Produktfehler nachzuweisen, und ob sich eine Patientin auf den Rat ihrer Ärzte verlassen darf, wenn diese ihr dazu raten, etwaige Fragmente im Wege einer Operation unter Vollnarkose entfernen zu lassen. Auch die Fragen, ob der Kausalzusammenhang unterbrochen ist, wenn ein etwaiges Mitverschulden eines Dritten vorliegt, oder ob psychische Ängste schmerzensgeldfähig sind oder diese einen „echten Krankheitswert“ aufweisen müssen, wie Eurogine argumentiert, und ob es sich bei einer Hysteroskopie um eine „richtige Operation“ handelt oder lediglich um einem Eingriff, wurden zugunsten der betroffenen Frauen geklärt.
Eurogine hat aktuell einige Gutachten in den Prozessen vorgelegt, welche bei den nicht von unserer Kanzlei betreuten Klägerinnen hoffentlich nicht zu unnötigen Komplikationen führen werden, so RA Ruigrok van de Werve.
Die Kanzlei CLLB übernimmt daher auch laufende Gerichtsverfahren. Betroffene Frauen, welche möglicherweise die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in einem bereits laufenden Verfahren hinzuziehen wollen, können sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/