137.700 Euro beim Online-Glücksspiel verloren – Spieler erhält Geld zurück

München, 15.12.2021. Hoch gespielt und hoch verloren – das musste ein Spieler in einem Online-Casino erfahren. Im Lauf der Zeit hatte er rund 137.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Nun kann er aufatmen. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn in einem Verfahren am Landgericht Freiburg zurückgeholt. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos, die Martingale Malta 2 Ltd. mit Sitz in Malta, hätte die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen, da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Sie müsse dem Kläger deshalb seine Verluste erstatten, entschied das LG Freiburg mit Urteil vom 10. Dezember 2021 (Az.: 2 O 518/20).

„Unserem Mandanten fällt natürlich ein Stein vom Herzen, dass er seine hohen Verluste nun zurückbekommt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Dabei profitiert er davon, dass Online-Glücksspiel in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag bis auf wenige Ausnahmen bis Ende Juni 2021 verboten war. Viele Anbieter haben sich um das Verbot nicht gekümmert und trotzdem Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten. Dabei haben sie den Spielern die Teilnahme mit deutschsprachigen Webseiten auch noch leicht gemacht.  „Da die Anbieter damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Einsätze der Spieler ohne rechtlichen Grund erlangt und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Über die deutschsprachige Webseite casino.club.de der beklagten Martingale Malta 2 Ltd. nahm der Kläger in dem Fall vor dem LG Freiburg an diversen Online-Glücksspielen wie Slots, Roulette und Black Jack teil. Dabei „pokerte“ er hoch. Zwischen 2017 und 2020 tätigte er Einsätze in Höhe von insgesamt fast 693.000 Euro. Unterm Strich verlor er dabei rund 137.700 Euro. Diesen Betrag verlangte er nun von der Beklagten zurück, die die Glücksspiele angeboten hat, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz dafür zu verfügen.

Das LG Freiburg gab der Klage statt. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei es im fraglichen Zeitraum von 2017 bis 2020 verboten gewesen, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln. Die Martingale Malta 2 Ltd. habe mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot zumindest fahrlässig verstoßen. Dadurch habe sie die Spieleinsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt und müsse die Verluste erstatten, entschied das Gericht.

„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron. Das Glücksspiel-Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend.

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