Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe von 23.500 Euro ersetzen

München, 18.09.2023. Bei Glücksspielen im Internet hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte rund 23.500 Euro verzockt. Das Geld ist jedoch nicht endgültig verloren. Denn das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 14.09.2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger seien nichtig, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaats vertrag verstoßen habe, so das Gericht.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2016 und 2020 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich ca. 23.500 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren allerdings bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. „Da die Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Das LG Landshut gab der Klage statt. Die abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig, da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Die Beklagte habe die Spieleinsätze somit ohne rechtlichen Grund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust daher vollständig erstatten, entschied das LG Landshut. Das gelte auch für die Verluste, die der Kläger beim Online-Poker erlitten hat.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Auch die insofern beweispflichtige Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

Zudem sollen die Spieler durch das Verbot vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn der Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürfte, stellte das LG Landshut klar.

Außerdem seien die Ansprüche des Klägers nicht verjährt, so das Gericht. Denn die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit der Kenntnis des Klägers zu laufen, so das Gericht. Von einer früheren Kenntnis des Klägers sei angesichts der komplizierten und für den Verbraucher nicht zu erkennenden Rechtslage bei der Zulässigkeit von Glücksspielen nicht auszugehen.

„Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele zum 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, gilt das nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen – auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron.

Unsere Themenseite zum Fall

Online Casino & Online Sportwetten: Geld aus Glücksspiel mit Anwalt zurück fordern

Wer Geld beim Online-Glücksspiel bzw. bei Online-Sportwetten verloren hat, kann sich dieses wieder zurück holen. Warum das möglich ist und wie Sie Ihr verlorenes Geld wieder zurück fordern können, erfahren Sie auf unserer Themenseite.

Haben Sie Fragen zum Fall?

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    E-Mail

    Telefonnummer – optional

    Ihre Nachricht

    bekannt aus
    icon-angle icon-bars icon-times