München, 25.10.2023. Ein Spieler, der 53.795,63 € bei Online-Glücksspielen verzockt hat, kann aufatmen – er bekommt sein Geld zurück. Das hat das Landgerichts Verden mit Urteil vom 07.09.2023 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe und dem Kläger daher seinen Verlust vollständig zurückzahlen müsse.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Das schreckte zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen allerdings nicht ab. Sie machten ihre Online-Casinos trotzdem auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen 2013 und 2018 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 54.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, jedoch nicht für Deutschland. Der Kläger forderte daher sein verlorenes Geld von ihr zurück.
Das Landgericht Verden entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das LG Verden aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.