München, 14.11.2022. Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf mehr als 28.000 Euro. Doch nun hat sich das Blatt für ihn gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Memmingen erreicht, dass er sein Geld zurückbekommt. Die Beklagte habe für ihr Angebot von Online-Glücksspielen nicht die erforderliche Lizenz gehabt und müsse den Verlust daher ersetzen, entschied das LG Memmingen mit Urteil vom 9. November 2022.
In Deutschland galt bis zum Ende Juni 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten Spielern in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Memmingen hatte der Spieler zwischen Ende 2016 und Anfang 2022 über eine deutschsprachige Internetdomain insgesamt rund 28.000 Euro verspielt. Von dem Verbot der Online-Glücksspiele hatte er keine Kenntnis.
Die Klage auf Rückzahlung des Verlusts hatte am Landgericht Memmingen Erfolg. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe ihr Angebot auf Spieler in Deutschland ausgerichtet, indem sie für sie eine Webseite in deutscher Sprache bereitstellte und die Teilnahme von Spielern in Deutschland unerlaubterweise zuließ, so das Gericht. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hatte sie allerdings nicht. Damit habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spieleinsätze habe sie daher ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust ersetzen, entschied das Gericht.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist weiterhin eine Lizenz erforderlich, um die Glücksspiele im Internet öffentlich anbieten zu dürfen. Viele Anbieter können so eine Lizenz nach wie vor nicht vorweisen. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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