Spieler bekommt 70.000 Euro von der Deutsche Lotto und Sportwetten zurück

München, 08.09.2022. Das Spielen im Online-Casino hat einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte kein Glück gebracht. Seine Verluste türmten sich auf mehr als 70.000 Euro auf. Jetzt kann er tief durchatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Traunstein zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 26.08.2022, dass die beklagte Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. als Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig erstatten muss (Az.: 5 O 3806/20).

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Betreiber von Online-Casinos den Spielern ihren Verlust ersetzen müssen. Hintergrund ist, dass sie mit ihrem öffentlichen Angebot von Online-Glücksspielen gegen ein weitreichendes Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Hintergrund des Verbots ist u.a., dass Spieler vor suchtförderndem und ruinösem Verhalten geschützt werden sollten.

Viele Betreiber der Online-Casinos haben sich an das Verbot allerdings nicht gehalten und haben es auch Spielern in Deutschland leicht gemacht, an den Online-Glücksspielen teilzunehmen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler. Die Spielverträge sind nichtig und die Spieler haben Anspruch auf Erstattung ihrer Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler das Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Dass Online-Glücksspiele schnell zu einem ruinösen Verhalten der Spieler führen können, zeigt der Fall am LG Traunstein. Hier hatte der Spieler über eine deutschsprachige Webseite der Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. an den Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei im Lauf der Zeit mehr als 70.000 Euro verloren. „Da die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. mit ihrem Angebot von Glücksspielen im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir den Verlust zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mit Erfolg. Das LG Traunstein entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlustes hat.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

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