Spieler erhält 14.500 Euro aus Sportwetten und Casinospielen im Internet zurück

München, 04.07.2023. Weder bei Sportwetten im Internet noch bei Online-Casinospielen hatte ein Spieler Glück. Am Ende hatte er insgesamt rund 14.500 Euro verzockt. Nun hat sich das Blatt für ihn doch noch gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat für ihn das Geld am Landgericht Heidelberg zurückgeholt. Das Gericht entschied mit aktuellem Urteil, dass die Online-Glücksspiele, zu denen auch die Sportwetten zählen, illegal waren, da die Anbieter nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügten. Daher müssten sie den Verlust ersetzen, so das Gericht.

Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2019 über deutschsprachige Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Bei den Online-Casinospielen verlor er rund 2.500 Euro und bei Online-Sportwetten knapp 12.000 Euro. Über eine Lizenz für ihr Angebot verfügten die Beklagten nicht, eine Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten im Internet wurde erst im Oktober 2020 erteilt.

„Unser Mandant wusste nicht, dass Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in diesem Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Wir haben daher auf Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Heidelberg entschied, dass die Beklagten den Verlust zurückzahlen müssen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Unter Online-Glücksspiele fallen auch Online-Sportwetten, die ohne Vorliegen einer gültigen Lizenz ebenfalls verboten waren. Da die Beklagten mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Die Beklagte hätte somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und müssten den Verlust erstatten, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ggf. ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt. Verbraucher dürften davon ausgehen, dass Angebote, die sie über „normale“ Suchmaschinen im Internet finden, legal sind. Zudem habe die Beklagte ihre maltesische Lizenz als hinreichendes Instrument zur Gewährung von Spieler- und Verbraucherschutz in den Vordergrund gerückt. Auch das vermittele den Eindruck von Legalität, so das Gericht. Vom Verbraucher könne nicht verlangt werden, dass er erst die AGB liest, um sich von der Legalität des Angebots zu überzeugen.

Außerdem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dazu, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und die Ausbreitung von illegalen Glücksspielen zu verhindern. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter der verbotenen Glücksspiele die Einsätze der Spieler behalten dürften. Das wäre nur ein Anreiz, das illegale Geschäft fortzusetzen, machte das LG Heidelberg deutlich.

„Eine Konzession für das Anbieten von Sportwetten hat die Beklagte zwar 2020 erhalten und zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist nach wie vor zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz erforderlich. Daher bestehen gute Chancen, Verluste aus Casinospielen und Sportwetten im Internet zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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