Urteil – Online-Casino muss Spieler Verluste erstatten

München, 12.02.2021. Ein Spieler hat über einen längeren Zeitraum mehr als 7.000 Euro in einem Online-Casino verzockt. Er hat Glück im Unglück, denn sein Geld ist nicht verloren. Der Anbieter des Online-Glücksspiels muss ihm seine finanziellen Verluste erstatten. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Versäumnisurteil vom 18.11.2020 entschieden. Grund ist, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.

Der Kläger wohnt in Bayern und zockte von seinem Wohnsitz aus in dem Online-Casino „Bet3000“. Die Teilnahme an den Glücksspielen bot die Beklagte IBA Entertainment mit Sitz in Malta auf einer Webseite an. Allerdings verfügte sie nicht über die notwendige Lizenz, Online-Glücksspiel in Bayern oder in Deutschland überhaupt anbieten zu dürfen.

Um an dem Online-Glücksspiel teilnehmen zu können, mussten die Spieler Geld auf ein Konto der Anbieterin überweisen und konnten dann ihr Glück versuchen. Der Kläger war rund acht Monate in dem Online-Casino registriert und verlor in dieser Zeit etwas mehr als 7.000 Euro. Für die Überweisungen nutzte er sein Bankkonto, seine Visa-Karte oder einen Zahlungsdienstleister. Empfänger der Überweisungen war jeweils die IBA oder IBA Entertainment Ltd. Der Kläger verlangte schließlich die Rückzahlung des Geldes.

Das LG Nürnberg.-Fürth gab der Klage statt. Die Webseite zum Online-Casino sei komplett in deutscher Sprache gestaltet. Damit sei gezielt auch der deutsche Markt angesprochen worden, obwohl die Anbieterin keine Lizenz für ihr Glücksspiel-Angebot in Deutschland hat.

Im Glücksspielstaatsvertrag ist das weitreichende Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland geregelt. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Beklagten dieses Verbot bekannt war und sie dennoch das Glücksspiel im Internet angeboten habe. Damit habe sie gegen die Regelung des  Glücksspielstaatsvertrags verstoßen und sei dem Kläger zu Schadenersatz verpflichtet. Sie müsse ihm seine finanziellen Verluste erstatten, entschied das Gericht.

„Das Verbot vom Online-Glücksspiel in Deutschland ist für die Spieler ein Joker. Sie können ihn ziehen und ihre Verluste vom Anbieter zurückverlangen. Außerdem können auch Banken und Zahlungsdienstleister in der Haftung stehen. Aufgrund des Mitwirkungsverbots hätten sie die Zahlungen beim Online-Glücksspiel nicht ermöglichen dürfen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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