Verfahren zu Rückzahlungsanspruch der Spieler landet vor BGH

BGH bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung

München, 29.01.2025. Ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte bei Online-Glücksspielen unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die beklage Veranstalterin der Glücksspiele im Internet den Verlust zurückzahlen muss, da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte. Nachdem die Beklagte Revision gegen das Urteil eingelegt hat, muss nun der BGH entscheiden. „Wir sind zuversichtlich, dass der BGH die Revision zurückweisen wird und unser Mandant seine Verluste zurückerhält“, so Rechtsanwalt Steffen Liebl.

Die Verhandlung am Bundesgerichtshof wird im Juli stattfinden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Karlsruher Richter über Rückzahlungsansprüche der Spieler bei verbotenen Online-Glücksspielen entscheiden. So hat der BGH u.a. mit Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die in Deutschland erforderliche Lizenz für verboten hält und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind. Konsequenz ist, dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern können. In diesem Fall ging es um Sportwetten im Internet.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von April bis Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Automatenspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren in Deutschland aber bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Das Verbot wurde dann zwar gelockert und die Veranstalter konnten eine Lizenz beantragen. „Über eine solche Genehmigung verfügte die Beklagte aber weder vor noch nach dem 30. Juni 2021. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte am OLG Stuttgart Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 12.000 Euro. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Verbot sei zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden, allerdings hatte die Beklagte bis Oktober 2021 keine Lizenz beantragt, so das OLG. Selbst wenn es ihr bis dahin nicht möglich gewesen sein sollte, eine Erlaubnis nach der neuen Rechtslage zu beantragen, ändere das nichts daran, dass ihr Angebot verboten war und die Verträge mit dem Kläger daher nichtig waren.

Vorliegend sei weder eine Erlaubnis beantragt worden, noch seien die Anforderungen an den Spielerschutz erfüllt, machte das OLG deutlich. Rechtsanwalt Liebl: „Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Veranstalter verschiedene Bedingungen erfüllen. So muss bspw. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro eingehalten werden.“.  Im vorliegenden Fall konnte der Spieler das vorliegende Einzahlungslimit jedoch überschreiten.

Es sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot bekannt war, so dass es seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege stehe, dass er durch seine Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, so das OLG Stuttgart. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH wies das Gericht zurück. Der EuGH habe bereits geklärt, dass nationale Glücksspielverbote nicht gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie Ziele des Gemeinwohls, wie den Spieler- und Jugendschutz, verfolgen.

Da die Beklagte Revision eingelegt hat, wird nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. „Es ist aber davon auszugehen, dass es beim Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten bleibt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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