Geschädigte Versicherungsnehmer müssen ihre Forderungen anmelden
München, 10.Februar 2025
Durch Urteil vom 31. Januar 2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidation der Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. (ehemals Atlanticlux Lebensversicherung S.A.) angeordnet. Die FWU Life Insurance Lux S.A. ist eine Gesellschaft nach luxemburgischen Recht, die unter dem Namen „Medius“ verschiedene fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen herausgegeben hat. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das luxemburgische „Commissariat aux Assurances“ und nicht die deutsche BaFin.
Zum Hintergrund der Liquidation
Im Juli 2024 war bekannt geworden, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances) gab ihr daraufhin sechs Monate Zeit, einen Sanierungsplan vorzulegen und fror die Vermögenswerte der Gesellschaft ein, sodass Versicherungsnehmer seitdem keine Auszahlungen mehr erhielten. Den Sanierungsplan lehnte die Aufsichtsbehörde Mitte Januar 2025 ab und stellte den Antrag auf Liquidierung. Seit dem 23. Januar 20025 darf die FWU Life Insurance Lux S.A. auch keine Kundenprämien mehr einziehen.
Was müssen betroffene Versicherte jetzt tun?
Laut Aussage der luxemburgischen Aufsichtsbehörde müssen die Versicherungsnehmer ihre Forderungen gegen die Versicherungsgesellschaft bis zum 31. Januar 2028 beim Liquidator anmelden. Innerhalb der nächsten sechs Monaten soll dazu jedem Versicherungsnehmer vom Liquidator eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung zugesandt werden. Hier ist dringend anzuraten, die Forderungsanmeldung genauestens zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Müssen Versicherte fürchten, ihr Geld nicht oder nur teilweise zurückzubekommen?
Das luxemburgischen Commissariat aux Assurances teilt am 05. Februar 2025 mit, dass die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. für die Versicherungsnehmer (oder ggf. ihre Rechtsnachfolger) „keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse“ bedeutet. Was das für die Versicherten jedoch genau bedeutet, d.h. in welcher Größenordnung genau Verluste drohen, ist derzeit noch nicht im Einzelnen bekannt.
Feststehen dürfte jedenfalls, dass die deutsche Sicherungseinrichtung für Lebensversicherungen (Protektor Lebensversicherungs-AG) Versicherungsnehmer in diesem Fall leider nicht schützen wird. Grund dafür ist, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz in Luxemburg und nicht in Deutschland hat, so dass die deutsche Sicherungseinrichtung nicht greift.
Eine derartige Sicherungseinrichtung, wie in Deutschland, die die Spareinlagen der Kunden vor einer Insolvenz eines Versicherers schützt, existiert in Luxemburg nicht. Die Vermögenswerte sind aber zumindest bei einer Depotbank hinterlegt.
Teilweise sehen die Medius Lebens- und Rentenversicherungen auch eine sog. „Kapitalsicherung und Höchststandsicherung“ vor, die – laut Versicherungsbedingungen – „durch eine Garantie einer internationalen Großbank von erstklassiger Bonität unterlegt ist“. Unter Umständen können Versicherten hieraus Ansprüche erwachsen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berät und vertritt betroffene Versicherungsnehmer und unterstützt diese bei der fristgerechten Forderungsanmeldung bzw. bei der Überprüfung der Anmeldevordrucke. Bei Versicherungsnehmern, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, versucht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erreichen.