Klagewelle gegen Allianz Lebensversicherung?

Berlin, München 25.05.2010

Wie die Süddeutsche Zeitung in Ihrer Wochenendausgabe vom 22./24.05 berichtete, hält nun auch die Verbraucherzentrale Hamburg Verträge der Allianz-Lebensversicherung für unwirksam.

Die Allianz habe Kunden, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben und ihre Versicherung im Jahr 2005 oder später kündigten, zu wenig ausbezahlt, berichtet die SZ.

Der Allianz wird dabei vorgeworfen, den Rückkaufswert falsch berechnet zu haben, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin, die ebenfalls Versicherungsnehmer der Allianz vertritt.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg wurde auf Seiten der Allianz nicht nur der Rückkaufswert falsch berechnet, sondern zusätzlich noch ein unzulässiger Stornoabzug erhoben.

Die Zahl der betroffenen Versicherungsnehmer liegt im sechsstelligen Bereich, erklären die Verbraucherschützer.

Versicherungsnehmer sollten daher fachkundig prüfen, ob auch Ihnen Rückforderungsansprüche zustehen.

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Verbraucher können in vielen Fällen, sowohl bei gekündigten als auch bei noch laufenden Lebens- und Renten­versicherungen, die bezahlten Beiträge zurückfordern.

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