Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte am 12.05.2011 die Clerical Medical zur vertragsgemäßen Erfüllung der zugesagten Zahlungen aus der fondsgebundenen Lebensversicherung
München, 14.06.2011: Inhaber einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Inhaber von Rentenmodellen, bei denen eine Lebensversicherung bei der Clerical Medical Bestandteil ist, können sich weiter Hoffnungen machen, in einem Verfahren gegen Clerical Medical zumindest teilweise eine Schadenskompensation zu erzielen.
So wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Verfahren gegen die Clerical Medical auf Schadensersatz erfolgreich durchgeführt. In dem hier konkreten Fall hatte der Kläger auf Erfüllung der vertraglich geschuldeten Zahlung aus seiner fondsgebundenen Lebensversicherung (Wealthmaster Noble) geklagt und letztendlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 12.05.2011, Az.: 7 U 144/10, Recht bekommen.
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde die Clerical Medical dazu verurteilt, die in dem Versicherungsschein genannten Auszahlungen bis zum 20.03.2041 vollständig zu erfüllen. Die Clerical Medical hatte sich vor dem Gericht erfolglos darauf berufen, dass die versprochenen Zahlungen für die fondsgebundenen Lebensversicherungen lediglich unter dem Vorbehalt ausreichender Kapitaldeckung erfolgen würden.
Inhaber einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei der Clerical Medical sollten daher nicht einfach etwaig reduzierte Auszahlungen akzeptieren, sondern ihre Unterlagen bezüglich dieser Versicherung bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.